Reiseverischerung
Um die besten Tage des Jahres nicht durch ungewünschte Überraschungen
zu ruinieren, sollte man für jede Urlaubsreise eine Reiseverischerung
abschließen. Es gibt viele mögliche Reiseversicherungen.
Bevor Sie sich z.B. für eine Reisekrankenverischerung entscheiden,
sollten Sie nachsehen, was bereits Ihre private Krankenversicherung abdeckt, um Doppelversicherungen zu vermeiden. Im Leistungsumfang der
Haftpflichtversicherung sind ebenso Schäden im Ausland bei einem
vorübergehenden Aufenthalt bereits enthalten.
Einer der wichtigsten Reiseverischerungen ist die
Reisekrankenverischerung. Mit einer Reise-Krankenversicherung sind Sie im
Ausland gegen die hohen medizinischen Kosten abgesichert. Der Abschluss
einer Reiseverischerung ist für jedem Reisenden empfehlenswert. Diese Art
der Reiseversicherungen zahlt für: Kosten für Medikamente und weitere Arzneimittel
Arzt- und Krankenhaus-Kosten; Krankenrücktransport bzw. Rettungsflug sofern medizinisch sinnvoll;
Überführungskosten bei Tod.
Die gesetzliche Krankenkassen helfen Ihnen nur begrenzt, aber diese Versicherung ist für privat
krankenversicherte Personen oftmals sinvoll, da Privatversicherungen
meistens eine Selbstbeteiligung haben.
Bei der Auswahl des richtigen Versicherers sowie der besten Leistungen
kann Ihnen ein kostenloser Versicherungsvergleich sehr behilflich sein.
Eine weitere wichtige Versicherung für Ihre Reisen ist auch die
Reisegepäckversicherung. Einige Leistungen sind zwar bereits in Ihre
Hausratversicherung mitenthalten, aber sie ist keineswegs ein Ersatz für die
Reisegepäckversicherung. Gegen die typischen Risiken der Reisen kann nur
eine Reisegepäckversicherung speziellen Schutz bieten. Während die
Hausrat-Versicherung ausschließlich für Schäden aufkommt, die durch Raub
oder Einbruch entstehen, sind über die Reise-Gepäckversicherung auch Risiken
wie z.B. der "einfache" Diebstahl oder der sog. "Trickdiebstahl" versichert,
die mehr urlaubstypisch sind. Sollte Ihnen unbemerkt die Handtasche oder aus
Ihrem Hotel mit einem Zweit-Schlüssel ein Koffer gestohlen werden, so gilt
dies für Ihre Reise-Versicherung immer als Schadensfall. Die
Hausratversicherung kommt für so entstandene Schäden nicht auf.
Die Reisegepäckversicherung deckt darüber hinaus auch:
den Diebstahl von Gepäck aus Ihrem Auto auf der Reise erworbene Sachen (Souvenirs u.ä..): Reiseandenken sind
ebenfalls versichert, jedoch nur bis zu einer Höhe von maximal 10 % des
Versicherungsschadens je nach Versicherungsfall. Sachen, die sich bereits in einer Ferien-Wohnung oder dem Hotel-Zimmer befinden Fahrräder, Falt- und Schlauchboote sowie andere Sportgeräte:
Versicherungsschutz gitl, falls Ihr abgestelltes Fahrrad gestohlen wird und
nicht etwa falls es beim Fahren beschädigt wird.
Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- sowie Film-Apparate
einschließlich Zubehör: Diese sind allerdings nur versichert, falls die
Sorgfaltspflichten von Ihnen eingehalten wurden und die vorgenannten gut
verwahrt wurden. Unser Tipp: Sie sollten für die Ermittlung der nötigen
Versicherungssumme realistisch den gesamten Wert Ihres Gepäcks hochrechnen.
Falls mal ein Schadensfall eintreten sollte, müssen Sie es sofort, und
nicht erst beim Rückkehr aus der Reise anzeigen.
Ausserdem müssen Sie der Versicherungsgesellschaft bei der Aufklärung
des Schadens-Falles behilflich sein. Hierzu gehört besonders das Einreichen
von sämtlichen Belegen, mit denen Sie Grund und Höhe des Schadens beweisen
können.
Quelle: versicherungvergleich.info